Willkommen in der Kanzlei Rösch-Gemeinhardt

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Verkehrsrecht

Miet- und Pachtrecht

Interessenschwerpunkte

Forderungsbeitreibung einschl. Zwangsvollstreckung

Allgemeines Zivilrecht

Info:

  • verliehen in Deutschland
  • seit 1998 Zulassung als Rechtsanwältin am Landgericht Hof
  • seit Dezember 2003 Zulassung am OLG Bamberg

Berufserfahrung

07/1998 - 03/2005Anstellung als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Benecke & Frhr. Groß v. Trockau, Bürgerstr. 2, 95028 Hof
11.08.1998Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwältin bei dem Amtsgericht und bei dem Landgericht Hof
12.12.2003Zulassung beim dem Oberlandesgericht Bamberg
11/1999 – 02/2000Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht in Lengenfeld
seit 05/2005selbtständige Rechtsanwältin in Oberkotzau

Fortbildung

Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens sechs Zeitstunden jährlich fortzubilden.

Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Veranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder - mit Einschränkungen - eigene Dozententätigkeit.

Mit diesen Bescheinigungen ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.

Vollmachten

Weder durch den Abruf noch das übersenden der Vollmacht kommt ein Mandatsverhältnis zu Stande.

Entsprechend den Bedingungen für den Abruf dieser Seiten, bedarf es immer erst einer bei ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die Kanzlei.

Für Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Bitte wählen Sie die entsprechende Vollmacht: